Bewerbung

Der Ablauf Ihrer Bewerbung

Hier erfahren Sie alles zum Ablauf Ihrer Bewerbung.

Erfüllen Sie folgende Kriterien?

  • Sind Sie gelernter Koch/gelernte Köchin, stehen in einem Arbeitsverhältnis und sind nicht selbständig?
  • Waren Sie bislang überwiegend als Koch oder Köchin tätig?
  • Haben Sie sich verbindlich bei einem Fortbildungsinstitut angemeldet?
  • Hat Ihre Fortbildungsmaßnahme noch nicht begonnen?

Dann können Sie sich auf jeden Fall bei uns bewerben.

Erfüllen Sie die oben genannten Kriterien nicht?

Erfüllen Sie obige Kriterien nicht oder sind sich nicht sicher, streben aber trotzdem eine Förderung durch uns an, nehmen Sie bitte vor Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen mit unserem Stiftungssekretariat telefonisch Kontakt auf, um Zweifelsfragen zu klären.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Unseren Bewerbungsbogen können Sie hier aufrufen, um ihn online auszufüllen, auszudrucken und per Post an uns zu schicken. Dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • der ausgefüllte Personalbogen mit Foto und Zeugniskopien
  • ein chronologischer Lebenslauf (Monat/Jahr, Arbeitgeber, Position) mit allen Prüfungsbescheinigungen und Zeugnissen in Kopie
  • ein aktuelles Zwischenzeugnis Ihres augenblicklichen Arbeitgebers
  • eine genaue Aufstellung der Lehrgangs-/Prüfungsgebühren und der Materialkosten für die Prüfung
  • ein polizeiliches Führungszeugnis im Original, nicht älter als drei Monate.

Beachten Sie hierbei auch unsere rechts stehenden Förderkriterien. Genaueres zu unseren Förderkriterien erfahren Sie hier.

Der weitere Ablauf

Wenn Ihr ausgefüllter Bewerbungsbogen vorliegt, wird er von uns bearbeitet. Sollten noch Fragen offen sein, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sind die Bewerbungsunterlagen vollständig, wird über Ihre Bewerbung auf der nächsten Vorstandssitzung der Stiftung entschieden. Beschließt der Vorstand die Förderung Ihrer Fortbildung, informieren wir Sie schriftlich. Die Abrechnung erfolgt nach bestandener Prüfung und Einreichung der Original-Belege. Alle Belege müssen auf Ihren Namen lauten und von Ihrem Konto bezahlt worden sein.

Wir können Anträge nur bearbeiten, wenn alle Unterlagen beigefügt sind. Wichtig ist, dass der Antrag für ein Stipendium vor Beginn der Fördermaßnahme eingereicht sein muss.

Wir sichern Ihnen eine sachliche und neutrale Prüfung zu und bestätigen Ihnen, dass Ihre Unterlagen entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und für keinen anderen Zweck verwendet werden.

Was wir fördern:

Wir fördern die Ausbildung zum Küchenmeister/-meisterin und Diätkoch/-köchin. Die Kosten für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Vollwertkoch/-köchin und auf die Ausbildereignungsprüfung sowie Gebühren für Fachseminare werden ebenfalls gefördert.
Darüber hinausgehende Kosten der Fortbildung, insbesondere Fahrtkosten und Unterkunftskosten, tragen Sie als Stipendiat selbst.

Ihre Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben für Auszubildende im Kochberuf ist ebenfalls zuschussfähig.

Die Zuschüsse können nach der Satzung nur den Teilnehmern selbst gezahlt werden.

Derzeit fördern wir Stipendiaten durch Übernahme von 100% der Kosten für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und für die Meisterprüfung berechnete Lebensmittelkosten, soweit die Prüfung bestanden wird.

Als besonderen Anreiz erhalten die Absolventen bei Erreichen einer Gesamtnote von

1,0 bis 1,4 eine zusätzliche Prämie von € 2.000

Die Zahlungen erfolgen nach abgeschlossener und nachgewiesener Meisterprüfung. Dies gilt auch bei einer Weiterbildung zum Diätkoch/Diätköchin.

Was wir fordern:

Als Bewerber sollten Sie möglichst eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem gastgewerblichen Ausbildungsberuf Koch/Köchin vorweisen können bzw. in der Ausbildung stehen.

Als qualifizierte Köchin oder qualifizierter Koch können Sie sich ebenfalls für ein Stipendium bewerben, auch wenn Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Dies kann in besonderen Fällen auch für Patissiers zutreffen.

Soweit Sie nach abgeschlossener Ausbildung bereits über weitere praktische Tätigkeiten im Gastgewerbe verfügen, reichen Sie bitte darüber entsprechende Nachweise ein.
Ein Anspruch auf die Leistung der Stiftung besteht erst nach einer Förderzusage durch den Stiftungsvorstand mit den damit verbundenen Auflagen. Grundvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahme. Diesen haben die Stipendiaten der Stiftung durch Vorlage der entsprechenden Abschlusszeugnisse bzw. Urkunden nachzuweisen.

Die Zahlung der Fördermittel kann erst nach Vorlage dieser Dokumente erfolgen. Zuschüsse anderer, insbesondere staatlicher Stellen, werden auf die Förderung entsprechend angerechnet.