Der Ablauf Ihrer Bewerbung
Hier erfahren Sie alles zum Ablauf Ihrer Bewerbung.
Erfüllen Sie folgende Kriterien?
- Sind Sie gelernter Koch/gelernte Köchin, stehen in einem Arbeitsverhältnis und sind nicht selbständig?
- Waren Sie bislang überwiegend als Koch oder Köchin tätig?
- Haben Sie sich verbindlich bei einem Fortbildungsinstitut angemeldet?
- Hat Ihre Fortbildungsmaßnahme noch nicht begonnen?
Dann können Sie sich auf jeden Fall bei uns bewerben.
Erfüllen Sie die oben genannten Kriterien nicht?
Erfüllen Sie obige Kriterien nicht oder sind sich nicht sicher, streben aber trotzdem eine Förderung durch uns an, nehmen Sie bitte vor Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen mit unserem Stiftungssekretariat telefonisch Kontakt auf, um Zweifelsfragen zu klären.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen
Unseren Bewerbungsbogen können Sie hier aufrufen, um ihn online auszufüllen, auszudrucken und per Post an uns zu schicken. Dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen:
- der ausgefüllte Personalbogen mit Foto und Zeugniskopien
- ein chronologischer Lebenslauf (Monat/Jahr, Arbeitgeber, Position) mit allen Prüfungsbescheinigungen und Zeugnissen in Kopie
- ein aktuelles Zwischenzeugnis Ihres augenblicklichen Arbeitgebers
- eine genaue Aufstellung der Lehrgangs-/Prüfungsgebühren und der Materialkosten für die Prüfung
- ein polizeiliches Führungszeugnis im Original, nicht älter als drei Monate.
Beachten Sie hierbei auch unsere rechts stehenden Förderkriterien. Genaueres zu unseren Förderkriterien erfahren Sie hier.
Der weitere Ablauf
Wenn Ihr ausgefüllter Bewerbungsbogen vorliegt, wird er von uns bearbeitet. Sollten noch Fragen offen sein, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sind die Bewerbungsunterlagen vollständig, wird über Ihre Bewerbung auf der nächsten Vorstandssitzung der Stiftung entschieden. Beschließt der Vorstand die Förderung Ihrer Fortbildung, informieren wir Sie schriftlich. Die Abrechnung erfolgt nach bestandener Prüfung und Einreichung der Original-Belege. Alle Belege müssen auf Ihren Namen lauten und von Ihrem Konto bezahlt worden sein.
Wir können Anträge nur bearbeiten, wenn alle Unterlagen beigefügt sind. Wichtig ist, dass der Antrag für ein Stipendium vor Beginn der Fördermaßnahme eingereicht sein muss.
Wir sichern Ihnen eine sachliche und neutrale Prüfung zu und bestätigen Ihnen, dass Ihre Unterlagen entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und für keinen anderen Zweck verwendet werden.
Was wir fördern:
Darüber hinausgehende Kosten der Fortbildung, insbesondere Fahrtkosten und Unterkunftskosten, tragen Sie als Stipendiat selbst.
Die Zuschüsse können nach der Satzung nur den Teilnehmern selbst gezahlt werden.
Als besonderen Anreiz erhalten die Absolventen bei Erreichen einer Gesamtnote von
1,0 bis 1,4 eine zusätzliche Prämie von € 2.000
Die Zahlungen erfolgen nach abgeschlossener und nachgewiesener Meisterprüfung. Dies gilt auch bei einer Weiterbildung zum Diätkoch/Diätköchin.
Was wir fordern:
Als qualifizierte Köchin oder qualifizierter Koch können Sie sich ebenfalls für ein Stipendium bewerben, auch wenn Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Dies kann in besonderen Fällen auch für Patissiers zutreffen.
Die Zahlung der Fördermittel kann erst nach Vorlage dieser Dokumente erfolgen. Zuschüsse anderer, insbesondere staatlicher Stellen, werden auf die Förderung entsprechend angerechnet.