Anforderungen auf einen Blick:
Auswahlkriterien für die Beantragung eines Stipendiums
Der Stiftungsvorstand entscheidet gemäß Satzung aufgrund der schriftlichen Antragsunterlagen über die Gewährung des Stipendiums. Entsprechend dem Stiftungszweck soll die Förderung qualifizierten Auszubildenden im Kochberuf sowie qualifizierten Köchen und Köchinnen zugutekommen.Ihre Grundvoraussetzungen für eine Förderung:
1Berufsausbildung
Die Bewerber sollten möglichst eine Berufsausbildung in dem gastgewerblichen Ausbildungsberuf Koch/Köchin vorweisen bzw. in Ausbildung stehen.
Qualifizierte Köche und Köchinnen können ebenfalls ein Stipendium erhalten, auch wenn sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Dies kann in besonderen Fällen auch für Patissiers zutreffen.
Tätigkeitsnachweise
Soweit Sie nach abgeschlossener Ausbildung bereits über weitere praktische Tätigkeiten im Gastgewerbe verfügen, sind diese ebenfalls nachzuweisen.
Vorlage von Abschlusszeugnissen bzw. Urkunden
Ein Anspruch auf die Leistung der Stiftung besteht erst nach einer Förderzusage durch den Stiftungsvorstand mit den damit verbundenen Auflagen. Grundvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahme. Diesen haben die Stipendiaten der Stiftung durch Vorlage der entsprechenden Abschlusszeugnisse bzw. Urkunden nachzuweisen. Die Zahlung der Fördermittel erfolgt erst nach Vorlage dieser Dokumente.
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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